Leer, 24. Juni 1873.
Liebe Schwester!
soeben erhalte ich von meinem Anwalt die Aufforderung, Dich zu veranlaßen, daß Du dem Kaiserlich Deutschen Consul in St. Louis ohne allen Verzug persönlich oder schriftlich Deine ge- naue Adresse mittheilen mögest. Das Oberappel- lationsgericht hat nämlich unsere Sache dahin entschieden, daß Du vor dem deutschen Consul in St. Louis den vorschriftsmäßigen Eid zu leisten hättest u wird dann damit unser Proceß wol ge- Wonnen sein. Sorge also ja dafür, daß Du sofort nach Empfang dieses Briefes dem Consul persönlich oder schriftlich Nachricht giebst, wo er Dich finden kann, wenn Du den Eid leisten sollst. Der Consul wird vom Oberappellations gericht in Celle aufgefordert werden, Dich zur Eidesleistung vorzuladen.
Am 13. Mai d. J. habe ich einen Brief mit ei- nem Wechsel von 100 Thaler an Dich abgesandt, bin aber bis jetzt ohne Nachricht darüber von Dir, ob Du denselben erhalten hast. Theile mir nun umgehend mit, ob Du Dich beim Consul gemeldet hast; thue es ja gleich, da die Entschei- dung unsers Proceßes davon abhängt, schreibe mir
dann aber auch, ob Du meinen Brief nebst Wechsel erhalten hast.
Hier bei uns ist Alles beim Alten, ich hoffe, daß Du & die Deinigen sich auch alle wohl befinden und verbleibe in dieser Erwartung unter vielen Grüßen
Dein Dich liebender Bruder.
W. v Koten